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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für unsere Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Xavis-Studios (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Softwareentwicklung, Webdesign und damit verbundene Dienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwand wird gesondert vergütet.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit diese für den Auftraggeber nutzbar sind.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen.

(3) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Verlängerung von Lieferterminen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern anwendbar).

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden:

  • 30% bei Auftragserteilung
  • 40% bei Fertigstellung des Entwurfs
  • 30% bei Projektabschluss

§ 6 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen nach Fertigstellung innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und abzunehmen.

(2) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne wesentliche Mängel zu benennen, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als abgenommen.

(3) Kleinere Mängel, die die Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software zum Zeitpunkt der Abnahme die vereinbarten Funktionen erfüllt.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(3) Bei Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt.

(4) Die Gewährleistung entfällt bei:

  • Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
  • Unsachgemäßer Bedienung
  • Höherer Gewalt
  • Fehlerhafter Hardware oder Software Dritter

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der entwickelten Software und allen erstellten Materialien.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt anonymisiert in seinem Portfolio zu zeigen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: Januar 2025